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   BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21   

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https://dejure.org/2021,46204
BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21 (https://dejure.org/2021,46204)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2021 - 6 StR 462/21 (https://dejure.org/2021,46204)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2021 - 6 StR 462/21 (https://dejure.org/2021,46204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 225 Abs 1 StGB
    Misshandlung von Schutzbefohlenen: Anforderungen an ein rohes Misshandeln

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 225 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 1, 3 Nr. 1 2. Alt. und Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zufügen einer Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung mit Äußerung in erheblichen Handlungsfolgen als rohes Misshandeln (hier: Mutter gegenüber ihrem Sohn)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufügen einer Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung mit Äußerung in erheblichen Handlungsfolgen als rohes Misshandeln (hier: Mutter gegenüber ihrem Sohn)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2009 - 3 StR 47/09

    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21
    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Qualifikationsnorm: Vorsatzdelikt;

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere den Feststellungen zum erkennbar schlechten Zustand des Kindes, ergibt sich noch hinreichend, dass die durch die Misshandlung verursachte Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung vom Vorsatz der Angeklagten umfasst war (vgl. zum Erfordernis des Vorsatzes BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 339/20 mwN).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07

    Schwere Körperverletzung durch Schütteln eines Kleinkindes; Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 421/22 aaO; Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09, juris Rn. 7; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, aaO; Beck/OK StGB/Eschelbach, 55. Ed., § 225 Rn. 20).

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